Die Teilnehmer des Dialogforums.
Die Teilnehmer des Dialogforums. © StBA LA

B 15neu: Entscheidung für Planfall 1c - Dialogforum diskutiert die Trassenentscheidung

Die Bauarbeiten an der Grundwasserwanne im Kreuzungsbereich der A 92 mit der B 15neu gehen voran und die Einwände zum Planfeststellungsverfahren für den ersten Bauabschnitt der Umfahrung Landshut werden bearbeitet. Die nach dem abgeschlossenen Raumordnungsverfahren verbliebenen Planfälle 1b und 1c der Umfahrung Landshut wurden im Rahmen der Voruntersuchung fachlich tiefergehend untersucht. Für die weiteren Planungen ist auf Basis dieser Voruntersuchung eine wichtige Entscheidung gefallen: Die Umfahrung von Landshut soll auf der Trasse des Planfalls 1c verlaufen. Dieses Ergebnis wurde in der 7. Sitzung des Dialogforums, das am Vormittag in Landshut stattfand, bekanntgegeben. Offen bleibt die Entscheidung zur Querung der Isarhangleite mit einer Talbrücke inklusive kurzem Tunnel oder einem langen, tief liegenden Tunnel.

Am Donnerstagvormittag hat die 7. Sitzung des Dialogforums für die Ost-Süd-Umfahrung Landshut im Redoutensaal der Stadtsäle Bernlochner stattgefunden. Vertreter aus Politik, Verwaltung und Interessensverbänden diskutierten das weitere Vorgehen zu einer Umfahrung von Landshut im Zuge der B 15neu. Dazu eingeladen hatte die Leitungsgruppe des Dialogforums, in dessen Zusammensetzung sich eine personelle Änderung ergeben hat. Neben Landrat Peter Dreier und Landshuts Oberbürgermeister Alexander Putz ist seit Anfang 2019 Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Wüst, Leiter der Abteilung Straßenbau am Bayerischen Verkehrsministerium, als Nachfolger von Karl Wiebel neues Mitglied der Leitungsgruppe.

Robert Bayerstorfer, Bereichsleiter des Staatlichen Bauamtes Landshut, erläuterte in seiner Funktion als Sprecher der Projektgruppe den aktuellen Stand zum Planfeststellungsverfahren des ersten Bauabschnittes der Umfahrung Landshut. Derzeit werden die Stellungnahmen zu den 1.244 Einwendungen durch das Bauamt und die beauftragten Fachbüros bearbeitet.

Im darauffolgenden Abschnitt der Umfahrung Landshut durchquert die Trasse das FFH-Gebiet Isarhangleite. Für die Querung gibt es verschiedene technische Möglichkeiten: eine lange Talbrücke mit kurzem Tunnel (Variante B) oder einen ca. zwei Kilometer langen, tief liegenden Tunnel (D2).

In diesem Bereich weist das Gelände topografisch und geologisch einige Besonderheiten auf. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist eine finale Festlegung auf eine Variante erst möglich, wenn die bereits laufenden geologischen Erkundungen in diesem Bereich abgeschlossen sind. Landrat Peter Dreier und Oberbürgermeister Alexander Putz sprachen sich deutlich für den langen Tunnel aus. Zum einen aus Lärmschutzgründen und zum anderen zur Reduktion des ökologischen Eingriffs sowie zur Erhaltung des Landschaftsbildes oberhalb der Isarhangleite.

Moderator Markus Michalka (stehend) und Robert Bayerstorfer, Sprecher der Projektgruppe (li.), sowie die Leitungsgruppe mit (v.li.) Rainer Popp vom bayerischen Staatsbauministerium, Landshuts Oberbürgermeister Alexander Putz und Landshuts Landrat Peter Dreier.
Moderator Markus Michalka (stehend) und Robert Bayerstorfer, Sprecher der Projektgruppe (li.), sowie die Leitungsgruppe mit (v.li.) Rainer Popp vom bayerischen Staatsbauministerium, Landshuts Oberbürgermeister Alexander Putz und Landshuts Landrat Peter Dreier. © StBA LA

Mit großer Spannung wurde im Dialogforum die Entscheidung zur Trassenwahl erwartet. Robert Bayerstorfer erläuterte das Ergebnis der Voruntersuchung zu den Planfällen 1b und 1c. Die Bewertung der Planfälle erfolgte anhand der Themenfelder raumstrukturelle Wirkungen, verkehrliche Wirkungen, entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Auf Basis einzelner Kriterien des jeweiligen Themenfeldes wurde eine Bewertung der Planfälle durchgeführt. Bei vielen Kriterien, u.a. dem Bereich Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie dem Schutzgut Boden und Fläche, unterscheiden sich die Planfälle nicht signifikant.

Signifikante Unterschiede weisen die Planfälle bei folgenden Kriterien auf: So ergeben sich für den Planfall 1b Vorteile beim Bündelungseffekt durch den vierstreifigen Ausbau der bestehenden B 299. Hinsichtlich des Kriteriums Schutzgut Menschen – Wohnen sind bei Planfall 1b überwiegend Einzelanwesen betroffen, während beim Planfall 1c die Trasse an Adlkofen vorbeiführt.

In Bezug auf die verkehrliche Wirksamkeit schneidet der Planfall 1c besser ab. Die Verkehrsbelastung auf der Trasse des Planfalls 1c sowie die Entlastung in der Ortsdurchfahrt Landshut ist höher als bei Planfall 1b. Positiv zu bewerten ist auch die geringere Betroffenheit des Schutzgutes Menschen – Erholen im Naherholungsbereich südlich von Landshut. Auch beim Thema Massenbilanz, Anzahl der Knotenpunkte und bei den Baukosten schneidet Planfall 1c besser ab.

Bei einer Gesamtabwägung ist daher der Planfall 1c zu favorisieren. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dieser Trassenwahl zugestimmt und darum gebeten, dass der Planfall 1c der weiteren Planung zugrunde gelegt wird.

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Die Planfallentscheidung wurde kontrovers diskutiert. So wurde beispielsweise bemängelt, dass die Vorteile einer Bündelungswirkung bei Planfall 1c verloren gehe und lärmtechnische Auswirkungen auf zusammenhängende Bebauungen größer sei. Verstanden wurde, dass auch die geringeren Investitionskosten für den Planfall 1c sprechen.

„Positiv ist die höhere Verkehrsentlastung des Planfalls 1c für die Stadt Landshut“, sagte Oberbürgermeister Alexander Putz.

Landrat Peter Dreier forderte, dass die Planungen weiter voranschreiten, um zeitnah eine Aussage zur Variante im Bereich der Isarhangleite zu bekommen und zügig in die Vorentwurfsplanung einzusteigen: „Dadurch können die Zwischenzustände der einzelnen Abschnitte der B 15neu so kurz wie möglich gehalten werden.“

Rainer Popp, Referatsleiter am Verkehrsministerium, erläuterte in Vertretung von Abteilungsleiter Wolfgang Wüst abschließend die weitere Vorgehensweise. Das Staatliche Bauamt wird auf Basis des Planfall 1c die technische Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt der Umfahrung Landshut vorbereiten. Hierfür sind Vermessungsarbeiten, Bodenerkundungen und naturschutzfachliche Kartierungen entlang der Trasse erforderlich. Sobald die vertiefenden Untersuchungen im Bereich der Isarhangleite abgeschlossen sind, wird die Planung im Bereich der Hangleite erneut dem BMVI zur Entscheidung über die Tunnelfrage vorgelegt.

Die Präsentation der 7. Sitzung des Dialogforums sowie Pläne zu den Planfälle und Varianten im Bereich der Isarhangleite sind auf der Homepage www.ou-landshut.de zu finden.


Medienkontakt:
Tobias Nagler           
Staatliches Bauamt Landshut
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