PRESSEMITTEILUNG 5/2018

Landshut, den 12.02.18

Baumfällung an der St 2230 zwischen Rohr i. NB und Alzhausen

Das Staatliche Bauamt Landshut plant am 16.02.2018 die Fällung eines Baumes an der St 2230 zwischen Rohr i. NB und Alzhausen. Grund dafür ist die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch eine am Straßenrand stehende, nicht mehr standsichere Hybridpappel. Für die Fällung muss die Staatsstraße kurzzeitig vollständig für den Verkehr gesperrt werden.

Zur Beurteilung der Verkehrssicherheit wurden mehrere Hybridpappeln entlang der St 2230 zwischen Rohr i. NB und Alzhausen von einem externen Sachverständigen begutachtet. Im Ergebnis muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eine der untersuchten Pappeln aufgrund der Auswertung eines durchgeführten Zugversuchs, der erheblichen Unterspülung des Wurzelstocks und der nachlassenden beseitigt werden.

Für die Beseitigung der Pappel am 16.02.2018 ist nur eine kurzfristige Sperrung der Staatsstraße 2230 mittels Ampelanlage während der Fällung erforderlich. Eine Umleitung wird daher nicht eingerichtet.

Neben der Fällung werden an mehreren Hybridpappeln im weiteren Verlauf des Streckenabschnitts baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt werden. Diese erfolgen unabhängig von der Fällung zu einem späteren Zeitpunkt. Falls erforderlich wird der Verkehr der Staatsstraße hierfür halbseitig eingeengt bzw. kurzfristig angehalten.

Das Staatliche Bauamt Landshut bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Verkehrsbehinderungen und um besondere Vorsicht im Bereich der Fällung und der Pflegearbeiten.

gez.
Lindner
Bauoberrat

Auskunft erteilen:
Herr Lindner Telefon: 0871/9254-123
Frau Wörl Telefon: 0871/9254-146