PRESSEMITTEILUNG 5/2019
Landshut, den 18.03.19Ökokonto als Bestandteil eines modernen Ausgleichsflächen- managements - am ehem. Standortübungsplatz Landshut werden Ökokontoflächen für die B 15neu geschaffen.
Das Staatliche Bauamt Landshut legt aktuell auf dem ehem. Standortübungsplatz Landshut eine Ausgleichsfläche als Ökokonto für das derzeit in Planung befindliche Straßenbauprojekt B 15neu an. Nach Fertigstellung er-folgt aufgrund der frühzeitigen Herstellung eine Verzinsung der durch die ökologische Aufwertung der Fläche geschaffenen Wertpunkte nach der Bayerischen Kompensationsverordnung. Dadurch müssen später weniger Flächen für Ausgleichsmaßnahmen erworben werden.
Im Süden des ehem. Standortübungsplatzes Landshut, außerhalb des Naturschutzgebietes, hat das Staatliche Bauamt Landshut eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen für das Großprojekt B 15neu erworben. Im Winter 2018/2019 haben die Arbeiten zur Aufwertung der Flächen begonnen und führten zu ersten sichtbaren Veränderungen. Die Arbeiten haben auch Auswirkungen auf die Erholungsnutzung von Fußgängern und Radfahrern im Bereich der Ausgleichsmaßnahmen.
Ziel der Arbeiten ist die Förderung der Artenvielfalt und die Schaffung von Rückzugsräumen für Tiere und Pflanzen. Hierfür ist das Anlegen von störungsarmen Räumen unumgänglich. Insbesondere die Nutzung der Wege durch motorisierte Fahrzeuge wird auf einem Großteil der Fläche nicht mehr möglich sein. Das führt zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Wege für Fußgänger und Radfahrer.
Konkret entstehen auf der Fläche Aufwertungen unter anderem für diverse Insektenarten des Extensivgrünlands, z. B. Wildbienen, aber auch für Reptilien, Hecken- bzw. Saumbewohner wie Rebhuhn, Neuntöter und sich strukturgebunden fortbewegende bzw. über Offenlandflächen jagende Fledermäuse. Die Entwicklung von umfangreichen Altholzbeständen in Bäumen begünstigt unter anderem Höhlenbrüter und Totholzbewohner. Durch die naturnahe Gestaltung der Waldränder werden außerdem viele Saumarten und Waldrandbewohner, z. B. die Haselmaus, gefördert.
Im Winter wurden nicht standortgerechte Fichten aus der Fläche entnommen. Dadurch ist insbesondere die alte Streuobstwiese lichtdurchfluteter. Vorhandene Baumhöhlen sind für Vögel und Fledermäuse leichter anfliegbar, sodass sie besser als Brutplätze bzw. Quartiere nutzbar sind. Das vorhandene Totholz in den Bäumen bildet wichtige Lebensräume für auf Totholz spezialisierte Arten wie z. B. den Eremit.
Die bislang vorhandene Flächennutzung wird am stärksten durch die durchgeführten Erdarbeiten verändert. Durch den Rückbau einer mit Betonsteinen versiegelten Lagerfläche entstand neues Offenland. Der Ausbau von Verrohrungen aus den alten „Panzerstraßen“, die Schaffung von Gräben an selber Stelle mit etwas über dem Bodenniveau liegenden Grabensohlen und die dadurch temporär entstehenden Gewässer vor den Gräben verbessern die Durchgängigkeit für wassergebundene Arten wie z. B. die Gelbbauchunke. Die an den Wegenden aufgeschütteten Kieshaufen bilden neue Habitate für Zauneidechsen und Schlingnattern. Über die natürlichen Prozesse bei der Entwicklung von Lebensräumen sollen auf den Kieshaufen durch Staudenpflanzen geprägte Magerlebensräumen entstehen. Um Fußgänger und Radfahrer sicher an den aufgeschütteten Kieshaufen vorbeizuleiten, wurden Weidentriebe im Boden verankert. Das Betreten der Wege erfolgt auf eigene Gefahr, die Nutzung mit Fahrrädern ist nur noch eingeschränkt, mit Fahrzeugen gar nicht mehr möglich.
Bis Ende 2020 werden zudem Pflanzarbeiten durchgeführt, um die Strukturvielfalt auf der Fläche zu erhöhen. An den Waldrändern werden Waldmäntel entstehen, welche sich durch eine sehr hohe Artenvielfalt auszeichnen. Sie ermöglichen einen sanfteren Übergang vom Offenland zum Wald und schaffen Strukturen und Wanderkorridore in der Landschaft. In der alten Streuobstwiese werden junge Obstbäume ergänzend gepflanzt, um den Bestand zu verjüngen und den strukturreichen und diversen Baumbestand zu erhalten. Das baufällige Gebäude mit marodem Dachstuhl wird im Spätsommer abgerissen.
Durch die frühzeitige Anlage der Ausgleichsfläche, ist eine Meldung dieser als Ökokontofläche bezeichneten Fläche in das Melde-System der Naturschutzbehörden möglich. Über einen Zeitraum von insgesamt 10 Jahre kann pro Jahr ein Zuschlag von 3 % zu den ursprünglich ermittelten Wertpunkten gewährt werden (vgl. § 16 Abs. 3 BayKompV), sodass sich der Ausgleichsflächenbedarf auf Agrarflächen mit jedem Jahr verringert.
Auskunft erteilen: Frau Börtitz Telefon: 0871/9254148